Die Aufgaben der Landeshauptkasse ergeben sich im Wesentlichen aus der Landeshaushaltsordnung, der Abgabenordnung, dem Justizbeitreibungsgesetz und dem Bremischen Gesetz über die Vollstreckung von Geldforderungen im Verwaltungswege.
Rahmenbedingungen für die Ausübung der Tätigkeiten bilden die Vorgaben des jeweils gültigen Haushaltsplanes für das Land und die Stadt Bremen sowie die länderübergreifenden verbindlichen Vereinbarungen zur Vereinheitlichung der Steuerverwaltung.
Zu den Aufgaben der Landeshauptkasse gehören:
Zentraler Ein- und Auszahlungsverkehr für alle bremischen Behörden inklusive der bremischen Finanzämter, der bremischen Eigenbetriebe sowie für einige bremische Gesellschaften (z.B. das Theater Bremen und alle Bremer Kliniken)
Zentrale kamerale Buchführung und Rechnungslegung für alle landes- und stadtbremischen Behörden sowie kaufmännische Buchführung inkl. Zahlungsverkehr und Zahlungsüberwachung für den Eigenbetrieb ‚KiTa Bremen‘
Zentrale Zahlungsüberwachung und Vollstreckung aller Forderungen der bremischen Behörden im nicht-steuerlichen Bereich
Zentrale Zahlungsüberwachung und Vollstreckung aller Forderungen der stadtbremischen Finanzämter
Buchung des Steueraufkommens und Ermittlung der Steuerverteilungen für das Land Bremen, die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven und den Bund
Gerichtliche Geld- und Werthinterlegungen, Bürgschaften, Depots und Sicherheitshinterlegungen
Verarbeitung und Betreuung der über Schnittstellen angebundenen Fachverfahren bremischer Dienststellen für Zahlungsaufbereitung und Buchführung
Zentrale Verfahrensbetreuung SAP für die bremische Verwaltung (First Level Support)