Verification of Payee (Empfängerüberprüfung der Überweisung)
Damit Überweisungen an die Landeskassen (Landeshauptkasse Bremen oder Finanzamt Bremerhaven) reibungslos funktionieren, muss künftig der Name des Zahlungsempfängers korrekt eingetragen werden. Denn ab dem 5. Oktober 2025 tritt wegen einer EU-Verordnung die neue SEPA-Regelung „Verification of Payee“ (Empfängerüberprüfung) bei allen Banken in Kraft. Das bedeutet:
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Hausbankwechsel
Die Landeshauptkasse Bremen weist alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass die bremischen Dienststellen ab dem 20.01.2020 im Zuge des Hausbankwechsels schrittweise ihre Kontoverbindungen von der NORD/LB zur Deutschen Bundesbank umstellen werden.
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