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Transparenz durch Information

Bremen ist durch zentrales Informationsregister Vorreiter in Sachen Informationsfreiheit

Bremen hat seit März 2008 ein zentrales Informationsregister im Internet eingerichtet. Unter www.informationsregister.bremen.de sind bremische Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Haushaltsdokumente, beschlossene Senatsvorlagen und vieles mehr zu finden.

Dort können Interessierte u. a. erfahren, wie Kindergartengebühren berechnet werden oder auf welcher Grundlage entschieden wird, ob die Wohnung von Hartz IV-Beziehern angemessen ist. Als nächstes sollen interessierte Bürgerinnen und Bürger sich dort auch über Vorlagen der in Bremen öffentlich tagenden Deputationen und Ausschüsse informieren können.

Unbefangene Leser halten das vielleicht für einen normalen Service – Verwaltungskenner ahnen, dass hinter diesem neuen, bundesweit einmaligen Angebot eine kleine Kulturrevolution steckt. Verwaltung muss ihre Entscheidungen und deren Grundlagen offenlegen! Keine Selbstverständlichkeit, wenn man die Verwaltungspraxis zurückliegender Jahre betrachtet.

Unter dem Motto "Sie haben ein Recht auf Antworten" werden die Bürgerinnen und Bürger in einem Faltblatt über das seit August 2006 geltende Bremer Informationsfreiheitsgesetz und dem darin enthaltenen Informationsregister informiert.
Das Register ist kein abgeschlossenes Projekt - es wächst von Tag zu Tag. Knapp 100 Behördenmitarbeiterinnen und –mitarbeiter wurden bereits geschult und können Dokumente einstellen.

Die Bremer Verwaltung reagiert mit dem neuen Internetportal nicht erst auf Anfrage, sondern stellt unaufgefordert Informationen ins Netz. Wichtige Dokumente verschwinden nicht in Akten und Archiven, sondern sind frei zugänglich. Nicht alles wird sofort im Internet zu finden sein und nicht jede/r mag oder kann am Computer nach Antworten suchen. Deshalb gibt es in jedem Ressort eine für die Informationsfreiheit zuständige Beauftragte bzw. einen Beauftragten. Die Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Postanschrift stehen im Netz und im oben erwähnten Faltblatt, das in Ortsämtern Bürger-Service-Centern und Finanzämtern ausliegt. Damit soll die Informationssuche so leicht wie möglich gemacht werden. Niemand soll mit einem "leider nicht zuständig" abgespeist und von Pontius zu Pilatus geschickt werden. Deshalb gibt es die Kontaktpersonen.

Die Veröffentlichungspflicht wird hoffentlich einen Nebeneffekt haben: Nach einer Anlaufphase wird sich bei den Verfassern von Verwaltungsvorschriften im Hinterkopf festsetzten, dass ihr Dokument im Netz stehen wird und auch für nicht Fachleute verständlich sein soll. Um Nachfragen zu vermeiden – praktisch als Selbstschutz – ist es also im Interesse aller Beteiligten, wenn künftig auf Fachchinesisch verzichtet wird und eine auch für Normalsterbliche verständliche Vorlage verfasst wird.

Mit dem im August 2006 beschlossenen Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) haben die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf Informationen, die bei öffentlichen Stellen vorhanden sind. Das Gesetz verschafft den Menschen ein Recht auf Antworten.
Das Informationsfreiheitsgesetz beinhaltet eine Hol- und Bringschuld. Neben dem individuellen Anspruch auf Informationen soll die Transparenz der Verwaltung durch ein für alle zugängliches zentrales elektronisches Informationsregister verbessert werden.

Die Informationsfreiheit ist zentraler Bestandteil einer lebendigen Demokratie. Sie braucht Bürgerinnen und Bürger, die sich aktiv in die Politik einmischen und die Gesellschaft mit gestalten. Voraussetzung dafür ist eine gut informierte Öffentlichkeit. Der umfassende Zugang zu Informationen ist ein wichtiger Bestandteil der demokratischen Willensbildung.