Damit Überweisungen an die Landeskassen (Landeshauptkasse Bremen oder Finanzamt Bremerhaven) reibungslos funktionieren, muss künftig der Name des Zahlungsempfängers korrekt eingetragen werden. Denn ab dem 5. Oktober 2025 tritt wegen einer EU-Verordnung die neue SEPA-Regelung „Verification of Payee“ (Empfängerüberprüfung) bei allen Banken in Kraft. Das bedeutet: Die Bank prüft nun, ob der Name und die IBAN des Empfängers zur Überweisung passen und mit den Daten übereinstimmen, die bei der Empfängerbank gespeichert sind. Bisher wurde ausschließlich auf die IBAN zur Prüfung der Überweisung abgestellt. Ziel des neuen Verfahrens ist es, bestimmte Betrugsmaschen und fehlerhafte Überweisungen aufgrund von Tippfehlern zu vermeiden.
Die Landeskassen weisen in diesem Zusammenhang auf die korrekten Empfängernamen der Bankverbindungen der bremischen Finanzverwaltung sowie der bremischen Behörden hin:
Überweisung betrifft: | Name des Zahlungsempfängers im Überweisungsträger: |
---|---|
Finanzamt Bremen wegen Steuern
Beispiele:
| Landeshauptkasse Bremen |
Finanzamt Bremerhaven wegen Steuern
Beispiele:
| Finanzamt Bremerhaven (Finanzkasse) |
Finanzamt Bremerhaven wegen Grundsteuer / Deichbeitrag / Landwirtschaftskammerbeitrag
Hinweis: Die Landeshauptkasse Bremen ist hier für das Kassengeschäft zuständig. | Landeshauptkasse Bremen |
Alle anderen Behörden für Land/Stadtgemeinde Bremen
Beispiele:
| Landeshauptkasse Bremen |
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, den korrekten Zahlungsempfänger einzutragen, damit ihre Bank die Empfängerprüfung vornehmen kann.
Wer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, braucht nichts zu veranlassen.
Für Überweisungen an die Stadtgemeinde Bremerhaven wendet man sich bitte an die Stadtkasse im Magistrat der Seestadt Bremerhaven: