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Neue Kontoverbindungen in der bremischen Verwaltung ab dem 20.01.2020

Die Landeshauptkasse Bremen weist alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass die bremischen Dienststellen ab dem 20.01.2020 im Zuge des Hausbankwechsels schrittweise ihre Kontoverbindungen von der NORD/LB zur Deutschen Bundesbank umstellen werden. Hierzu zählen neben den Behörden auch die Sondervermögen, Eigenbetriebe und einzelne Anstalten des öffentlichen Rechts. Der Magistrat der Stadt Bremerhaven ist von dieser Änderung nicht betroffen.

Alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger erhalten von den zuständigen Dienststellen per Post Informationen über die nun gültigen Kontoverbindungen und werden gebeten, diese künftig zu beachten. Die gültigen Kontoverbindungen können ab dem 20.01.2020 auch den neuen Bescheiden oder Rechnungen der zuständigen Dienststellen entnommen werden.

Bestehende Daueraufträge müssen zeitnah abgeändert werden. Es besteht auch die Möglichkeit, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Hierdurch ist eine Überwachung der Fälligkeit der Beträge nicht mehr erforderlich. Bestehende SEPA-Lastschriftmandate müssen nicht geändert werden.

Weiterhin können die unveränderten Kontoverbindungen der Sparkasse Bremen genutzt werden.

Bei Erhalt einer Mahnung, Zahlungserinnerung, Zahlungserleichterung oder Vollstreckungsankündigung ist die dort genannte Kontoverbindung zu nutzen und beim Verwendungszweck stets das Kassenzeichen bzw. die Steuernummer anzugeben.

Alle Informationen finden Sie auch im Internet unter:

Serviceportal Bremen, Hausbankwechsel