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Kann ich eine Forderung auch bar in der Landeshauptkasse begleichen?

Nein: Wir bitten Sie um die Überweisung des Betrags oder um Einzahlung bei einer Geschäftsstelle der Sparkasse Bremen.

Bitte geben Sie unbedingt das Kassenzeichen für die Zuordnung Ihrer Zahlung an.

Ich habe eine Frage zum Inhalt der Forderung. Wohin muss ich mich wenden?

In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die in der Rechnung oder Mahnung genannte Dienststelle.

An wen wende ich mich, wenn ich in Raten zahlen möchte?

In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die in der Rechnung oder Mahnung genannte Dienststelle.

Ich habe eine Gerichtskostenrechnung erhalten, kann den Betrag aber nicht in einer Summe zahlen. Was kann ich tun?

Begründete Ratenzahlungs-/Stundungsanträge können in der Landeshauptkasse gestellt werden. Bitte nutzen Sie dafür unsere Kontaktadressen.

Bitte beachten Sie, dass für Prozesskostenhilfe und Geldstrafen jedoch die Gerichte/Staatsanwaltschaften zuständig sind.

Ich habe mein Verwarnungsgeld bezahlt, warum werden nun weitere Kosten angemahnt?

Das Verwarnungsgeld muss innerhalb der in der Verwarnung/Anhörung genannten Zeit gezahlt werden. Wird diese Frist überschritten, gilt die Verwarnung als von Ihnen nicht angenommen. In der Regel wird die zuständige Behörde dann einen Bußgeldbescheid erlassen, durch den weitere Kosten entstehen.

Ich habe eine Mahnung erhalten, obwohl ich bereits gezahlt habe. Was kann ich tun?

Bitte wenden Sie sich an den/die Ansprechpartner/-in, der/die auf Ihrer Mahnung genannt wird.
Halten Sie die folgenden Informationen bereit, damit wir Nachforschungen anstellen können:

  • Wann wurde der Betrag überwiesen oder eingezahlt?
  • Von welchem Konto wurde der Betrag überwiesen?
  • Welches Empfängerkonto wurde angegeben?

Ich habe keine Möglichkeit, mit der Landeshauptkasse zu den üblichen Geschäftszeiten Kontakt aufzunehmen. Was kann ich tun?

Bitte nutzen Sie unsere Kontaktadressen.